Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz umfasst den
– baulichen Brandschutz
– anlagentechnischen Brandschutz
– organisatorischen (betrieblichen) Brandschutz.

Die Ziele des vorbeugenden Brandschutzes sind hierbei die planerische Sicherstellung
– der Menschenrettung
– einer ausreichenden Löschwasserversorgung am Objekt
– der Rettungswege sowie der Zugänglichkeiten zum Objekt
– einer schnellen Brandfrüherkennung sowie Alarmierung
– der Verhinderung einer Ausbreitung von Feuer und Rauch
– wirksamer Brandbekämpfungsmaßnahmen
– der Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr.

Den Gemeinden und Städten ist die Aufgabe übertragen worden, ihre Anwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten im Brandfall und über die Möglichkeiten der Selbsthilfe aufzuklären, dies wird bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung sichergestellt.

Brandsicherheitswachen gemäß § 27 BHKG werden auf Wunsch gestellt, sofern dies nicht durch eigenes Personal sichergestellt werden kann. Anfragen hierzu bitte an den Leiter der Feuerwehr Erwitte.

Zu den weiteren Aufgaben gehört die Zusammenarbeit mit der Brandschutzdienststelle des Kreises Soest, im Besonderen bei der Brandverhütungsschau gemäß §26 BHKG sowie im Planungs- und baurechtlichem Genehmigungsverfahren gemäß § 25 BHKG.

Angelegenheiten um Brandmeldeanlagen (BMA), zugehörigen Komponenten wie Feuerwehrpläne (FP), Feuerwehrlaufkarten (FLK), Freischaltelemete (FSE) oder Feuerwehrschlüsseldepots (FSD) aber auch Änderungen an Löschanlagen oder Rauchabzugsanlagen (RWA) fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich.

Um bereits im Vorfeld mögliche Fragen auszuräumen und ein unproblematisches stadteinheitliches Vorgehen zu ermöglichen, wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner.

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